Keine Artikel gefunden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Ohne ausdrückliche Erklärung des Gegenteils, sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen wie folgt definiert:

Welvaere GmbH: die Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung, Welvaere GmbH, mit Niederlassung in Bischofstraße 86, 75365 Calw und in der Handelskammer Stuttgart unter der Registernummer HRB772985 sowie USt-IdNr.: DE328715125 registriert, sowie alle ihre Tochtergesellschaften, Anbieter und/oder Vermieter.

Gegenpartei: jede Partei (natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft), die mit der Welvaere GmbH eine Einigung erzielt oder der Welvaere GmbH ein Angebot vorgelegt hat, für das die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden diese Bedingungen) gelten.

Vereinbarung: jede Vereinbarung, egal auf welchem Weg getroffen, zwischen der Gegenpartei und der Welvaere GmbH, sowie jede Abänderung oder Ergänzung dazu und alle (Rechts-)Handlungen zur Vorbereitung und Durchführung dieser Vereinbarung.

Fernabsatzvertrag: Vertrag über den Fernkauf von Waren und/oder Dienstleistungen zwischen der Welvaere GmbH oder ihrer Tochtergesellschaften und einer Gegenpartei, abgeschlossen unter ausschließlicher Verwendung von einem oder mehreren Fernkommunikationsmittel(n).

Widerrufsrecht: die Möglichkeit der Gegenpartei, in diesem Fall allein Ankäufer, den Fernabsatzvertrag innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen zu widerrufen. Dieses Recht ist ausdrücklich nicht auf andere Verträge anwendbar und gilt für keine Gegenpartei als Ankäufer.

Auftrag: jeder Auftrag bezüglich der Verrichtung von Diensten oder der Lieferung von Produkten durch Welvaere GmbH für die Gegenpartei, der zwischen Welvaere GmbH und der Gegenpartei auf der Grundlage einer Vereinbarung zustande kommt. 

Artikel 2 Anwendbarkeit dieser Bestimmungen und Bedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen, in denen Welvaere GmbH als Verkäufer, Vermieter oder Lieferant von Produkten oder Dienstleistungen auftritt.
  2. Der Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen oder Bedingungen gelten nur, wenn und soweit diese abweichenden Bedingungen oder Bestimmungen ausdrücklich schriftlich von Welvaere GmbH akzeptiert wurden und sind nur gültig im Rahmen der Vereinbarung.
  3. Diese Bedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen, an deren Umsetzung auch Dritte beteiligt sind. Darüber hinaus sind diese Bedingungen auch für die Mitarbeiter von Welvaere GmbH gültig.
  4. Wenn Welvaere GmbH stillschweigende Abweichung von diesen Bedingungen ermöglicht, wirkt sich dies nicht auf ihr Recht, sofortige und strikte Einhaltung der Bedingungen zu verlangen, aus. Die Gegenpartei kann nicht gegen die Tatsache juristisch vorgehen, dass Welvaere GmbH diese Bedingungen flexibel angewendet hat und/oder nicht immer die strikte Einhaltung der Bestimmung dieser Bedingung verlangt.
  5. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar ist, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB in vollem Umfang gültig und Welvaere GmbH wird stattdessen Änderungsvorschläge für diese unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen vorlegen, welche so weit wie möglich den Zweck und die Absicht der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung berücksichtigen. Der genaue Wortlaut der neuen Bestimmungen ist auf Wunsch Diskussionsgegenstand zwischen den Parteien.
  6. Unklarheiten über den Inhalt der Bedingungen oder Situationen, die unter diesen Bedingungen nicht geregelt sind, sollten im Sinne dieser Bedingungen beurteilt werden.
  7. Die Gegenpartei, mit der im Rahmen dieser Bedingungen ein Vertrag abgeschlossen wird, stimmt der Anwendbarkeit dieser Bedingungen auf spätere mit Welvaere GmbH getroffene Verträge auch ohne ausdrückliche Erklärung zu.

 

Artikel 3 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Jedes Angebot und/oder Offerte von oder im Namen von Welvaere GmbH, im Folgenden bezeichnet als „Angebot“, ist unverbindlich, falls anders nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Ein Angebot erlischt, wenn die Produkte und/oder die Dienstleistung, auf die sich das Angebot bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler im Angebot sind für Welvaere GmbH nicht bindend.
  2. Die Beschreibung in einem von Welvaere GmbH unterbreitetem Angebot ist ausreichend detailliert, um der Gegenpartei eine angemessene Bewertung zu ermöglichen. Welvaere GmbH nutzt Bilder, die eine getreue Abbildung der Produkte und/oder der Dienstleistungen darstellen. Allerdings sind alle Bilder, Beschreibungen und/oder Angaben des Angebots indikativ und können nicht als Basis für Schadensersatzforderung oder Vertragsauflösungen verwendet werden.
  3. Welvaere GmbH kann nicht garantieren, dass die angezeigten Farben und/oder ihre Namen auf den angezeigten Bildern exakt mit den echten Farben der Produkte übereinstimmen.
  4. Jedes Angebot im Rahmen eines Fernabsatzvertrages enthält klare Informationen für die Gegenpartei, sodass sich die Gegenpartei ihrer Rechte und Pflichten bezüglich der Annahme des Fernabsatzvertragsangebotes bewusst ist. Dies betrifft insbesondere den Preis inklusive Steuern, eventuelle Versandkosten, die Art und Weise durch die die Vereinbarung erreicht wird und welche Handlungen dafür nötig sind, das Widerrufsrecht, die Zahlungsmethode, die Lieferart und Umsetzung des Abkommens und die geltenden Geschäftsbedingungen.
  5. Eine Vereinbarung wird geschlossen, nachdem Welvaere GmbH die Bestellung schriftlich innerhalb von 8 (acht) Tagen bestätigt hat und Welvaere GmbH innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der Bestellung die Umsetzung begonnen hat. Die Bestimmung im vorstehenden Satz gilt auch für Änderungen der Bestellung.
  6. Bei einem Fernabsatzvertrag mit dem Ankäufer kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch die Gegenpartei zustande, sofern die entsprechenden Bedingungen vorher erfüllt wurden. Wenn die Gegenpartei das Angebot auf elektronischem Weg angenommen hat, bestätigt Welvaere GmbH unverzüglich ebenfalls auf elektronischem Wege den Empfang der Angebotsannahme. Bis der Erhalt der Angebotsannahme durch Welvaere GmbH bestätigt wurde, kann die Gegenpartei (Ankäufer) den Vertrag ausdrücklich schriftlich kündigen.
  7. Wenn die Gegenpartei ein Angebot akzeptiert, behält sich Welvaere GmbH das Recht vor, das Angebot innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.
  8. Wenn die Annahme von dem Angebot abweicht, dann ist Welvaere GmbH daran nicht gebunden. Das Abkommen kommt nicht in Übereinstimmung mit der abweichenden Annahme zustande, sofern Welvaere GmbH es nicht anders ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
  9. Ein Kostenvoranschlag verpflichtet Welvaere GmbH nicht zur Umsetzung eines dem Kostenvoranschlag entsprechenden Teils der Bestellung. Vorherige Angebote, Offerte und/oder Preise gelten nicht automatisch für neue Verträge und/oder Vereinbarungen.
  10. Durch Welvaere GmbH akzeptierte Aufträge und/oder Vereinbarungen gelten lediglich für die bestimmte Art und Marke. Ist eine Verpackung, Design, Modell, Typ, usw. verändert worden, dann ist Welvaere GmbH der Lieferung der modifizierten Verpackung, Design, Modell, Typ, usw. zum vorherigen Standardpreis entledigt.
  11. Falls das Interesse der Gegenpartei unmittelbare vollständige oder teilweise Lieferung von Dienstleistungen und/oder Waren durch Welvaere GmbH erfordert, respektive falls die Gegenpartei ausdrücklich unmittelbare Lieferung von Dienstleistungen und/oder Waren gefordert hat, wird die Vereinbarung geachtet bis zum Zustandekommen, indem durch Welvaere GmbH ganze oder tatsächlich teilweise bis die Lieferung von Dienstleistungen und/oder Waren an die Gegenpartei übergegangen ist.

 

Artikel 4 Lieferung

  1. Wenn nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, geschieht die Anlieferung „ab Lager” („ab Werk“): falls und solange die zu liefernden Waren sich in einem Lager und/oder Lagerplatz von Welvaere GmbH befinden, sind diese auf Rechnung und Risiko von Welvaere GmbH gelagert. Sobald die zu liefernden Waren das Lager und/oder Lagerplatz von Welvaere GmbH verlassen haben, sind diese auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei und gelten als geliefert.
  2. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gekauften Waren ab dem Moment anzunehmen, in dem diese angeliefert werden. Falls die Gegenpartei die Annahme verweigert oder mit dem Weitergeben von Informationen oder Anweisungen nachlässig ist, die für die Lieferung notwendig sind, werden die Waren auf Risiko und Verantwortung der Gegenpartei gelagert. Die Gegenpartei trägt in dem Fall alle verschuldeten Kosten, worunter in jedem Fall Lagerungs- und Transportkosten fallen.
  3. Welvaere GmbH hat das Recht, bestimmte Arbeit durch Dritte verrichten zu lassen, falls und insofern dies eine gute Ausführung des Auftrags erfordert. Zugleich hat Welvaere GmbH das Recht, aus dem Vorrat von Dritten zu liefern, vorausgesetzt, es ist nicht ausdrücklich vereinbart, dass die Lieferung aus eigenem Vorrat geschieht.
    Die Lieferung über eine Spedition erfolgt immer Bordsteinkante, außer es ist explizit und schriftlich anderweitig vereinbart. Welvaere GmbH übernimmt keine Garantie für die Pünktlichkeit der Lieferungen über die Spedition und daraus resultierende Schadensersastzansprüche. Findet die Lieferung über den hauseigenen Lieferservice statt, wird Hilfe beim abladen des Produktes benötigt. Diesbezüglich wird die Gegenpartei vom Logistikservice informiert.
  4. Eine vereinbarte Lieferzeit ist keine Notfrist, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger Anlieferung muss die Gegenpartei Welvaere GmbH deshalb ausdrücklich schriftlich in Verzug setzen und einen angemessenen Zeitraum zuweisen, um nachträglich zu liefern, bevor die Sprache von Versäumnis von Welvaere GmbH ist. Eine abgesprochene Frist beginnt ab dem Moment zu laufen, in dem die Gegenpartei alle durch Welvaere GmbH angefragten Informationen an Welvaere GmbH gegeben hat.
  5. Weiterhin gilt eine vereinbarte Lieferzeit stets unter Vorbehalt von ungestörten Arbeitszuständen und Materialversorgung, ungestörtem Transport und rechtzeitiger Lieferung durch Zulieferer von Welvaere GmbH, sodass Welvaere GmbH im Stande ist, die Lieferzeit einzuhalten.
  6. Es ist für Welvaere GmbH zulässig, verkaufte Waren in Teilen zu liefern. Das gilt nicht, falls eine Teillieferung keinen eigenen Wert hat. Falls die Waren in Teilen geliefert worden sind, ist Welvaere GmbH befugt, jedes Teil einzeln zu berechnen.
  7. Falls die Vereinbarung in Phasen ausgeführt wird, kann Welvaere GmbH die Ausführung von den Bestandteilen, die zu einer folgenden Phase gehören, aufschieben, bis die Gegenpartei die Ergebnisse von den davon vorausgegangenen Phasen schriftlich anerkannt hat.
  8. Falls der Termin der tatsächlichen Lieferung auf Bitte und/oder durch Zutun der Gegenpartei aufgeschoben wird, die Gegenpartei um Teillieferung bittet und/oder Güter nicht durch die Gegenpartei abgeholt wurden, geht das Risiko der Güter trotzdem auf die Gegenpartei in dem Moment über, in dem diese Güter in der Verwaltung und/oder im Lagerplatz von Welvaere GmbH als Güter der Gegenpartei identifiziert werden. Welvaere GmbH ist ab diesem Moment berechtigt, die Güter zu berechnen. Eventuelle Kosten für zusätzlichen Transport, Lagerung, Versicherung und/oder andere zusätzliche Kosten werden der Gegenpartei in Rechnung gestellt.
  9. Falls Welvaere GmbH einen Fernabsatzvertrag betrifft bei der Sache oder Dienst an die Gegenpartei die folgenden Informationen, schriftlich oder auf sonstige Weise, dass diese durch die Gegenpartei auf eine zugängliche Weise auf einem langlebigen Datenträger gespeichert wurden, diese Besucheradresse von Welvaere GmbH für Beschwerden, die Bedingungen für den Gebrauch des Wiederrufsrecht, die Informationen über Garantien und bestehenden Service nach Erwerb.
    Sollte die Gegenpartei weiteren Transport ab der Bordsteinkante benötigen, ist die Gegenpartei zur eigenverantwortlichen Organisation verpflichtet. Das Transportrisiko geht auf die Gegenpartei über, sobald das Produkt angenommen und ab Bordsteinkante abgeladen wurde.

    Sollte bei Lieferung über die Spedition ein offensichtlicher Mangel des Produktes zum vorschein kommen, oder das Produkt stark Beschädigt sein, kann die Gegenpartei die Annahme der Ware verweigern. Dies ist schriftlich zu Dokumentieren und unverzüglich an Welvaere GmbH zur weiteren Bearbeitung zu kommunizieren.

Artikel 5 Transport und Versand

  1. Ungeachtet davon, ob der Warentransport durch Welvaere GmbH oder durch Dritte erfolgt, bleibt das Risiko vollständig bei der Gegenpartei, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
  2. Die Gegenpartei ist jederzeit verpflichtet, Welvaere GmbH vollständig vor allen direkten und indirekten Schäden zu schützen, die im Zusammenhang mit dem Transport an Dritte stehen, wodurch Welvaere GmbH angesprochen wird.
  3. Falls es ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, dass die Anlieferung durch Transport von Welvaere GmbH auf Risiko von Welvaere GmbH geschieht, in Abweichung von Artikel 4.1 und Artikel 7.1 von diesen Bedingungen: falls und solange sich die auszuliefernden Waren in einem Lager und/oder Lagerplatz und/oder Transportmittel von Welvaere GmbH befinden, sind die Waren auf Rechnung und Risiko von Welvaere GmbH Sobald die auszuliefernden Waren durch Welvaere GmbH zu der vereinbarten Adresse der Gegenpartei ausgeliefert sind und die Gegenpartei und/oder ein Bevollmächtigter bzw. Delegierter der Gegenpartei das Zeichen für den Empfang der Ware gibt, sind diese auf Risiko und Verantwortung der Gegenpartei und die Waren gelten als geliefert.
  4. Falls Welvaere GmbH, nicht im Auftrag der Gegenpartei, den Transport von Gütern regelt, ist Welvaere GmbH frei in der Wahl der Verpackung, des Transporteurs und der zu folgenden Strecke. Falls Welvaere GmbH zugleich Sorge für eine Transportversicherung trägt, dann beeinträchtigt das nicht den Artikel 4.1 und die Gegenpartei muss auf Wunsch die Waren zusätzlich versichern.
  5. Falls die Gegenpartei um die Versendung der Güter bittet, geschieht die Versendung zu allen Zeiten auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei.

Artikel 6 Durchführung

  1. Welvaere GmbH ist frei davon, den Auftrag nach eigener Ansicht auszuführen und dabei die Forderungen von guter Handwerkskunst einzuhalten.
  2. Verträge sind nur als eine Einspannungsverpflichtung zu definieren und können nie eine Ergebnisverpflichtung enthalten.
  3. Welvaere GmbH stützt sich bei der Ausführung von Handwerkskunst auf die durch die Gegenpartei verbreiteten Informationen und Daten. Hierbei darf Welvaere GmbH davon ausgehen, dass die durch die Gegenpartei verbreitete Information richtig ist.
  4. Die Gegenpartei trägt für alle Daten Sorge, von denen Welvaere GmbH der Meinung ist, dass sie nötig sind oder wovon die Gegenpartei gerechterweise ausgeht, dass diese für die Ausführung von dem Vertrag notwendig sind, dass sie rechtzeitig an Welvaere GmbH gegeben werden.
  5. Falls die für die Ausführung des Vertrages benötigten Daten nicht rechtzeitig an Welvaere GmbH gegeben wurden, hat Welvaere GmbH das Recht, die Ausführung des Vertrages zu verschieben und/oder aus der Verzögerung entstehende Kosten gemäß der üblichen Tarife der Gegenpartei in Rechnung zu stellen.
  6. Welvaere GmbH ist für Schaden jeglicher Art nicht haftbar, der auf einer Dienstleistung basiert, die auf inkorrekte und/oder unvollständige durch die Gegenpartei verbreitete Daten bzw. Informationen fußt.

 

Artikel 7 Muster, Modelle und Daten

  1. Wenn Welvaere GmbH ein Modell, Muster und/oder Beispiel zeigt oder anbietet, geschieht das jederzeit nur auf die Weise von Abbildungen: die Eigenschaften von zu liefernden Waren können von dem Muster, Modell oder Beispiel abweichen.
  2. Daten, in welcher Form auch immer, und durch Welvaere GmbH verteilte Kataloge können ohne vorangehende Ankündigung durch Welvaere GmbH geändert werden und sind deshalb nicht bindend.
  3. Welvaere GmbH hat zu allen Zeiten das Recht zu bestimmen, dass nach seiner Ansicht in Betracht kommende Waren, nur in bestimmten Mindestmengen geliefert werden.
  4. Modelle, Muster, Beispiele und dergleichen, die durch Welvaere GmbH verteilt worden sind, bleiben Eigentum von Welvaere GmbH, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
  5. Modelle, Muster, Beispiele und dergleichen, die durch die Gegenpartei an Welvaere GmbH verteilt worden sind, bleiben Eigentum von der Gegenpartei und sind für die Gegenpartei bindend, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

 

Artikel 8 Zahlung

  1. Nach dem Kauf eines Ducktub auf Welvaere erhalten Sie eine Rechnung über den gesamten Kaufbetrag. Diese muss innerhalb von 7 Tagen bezahlt werden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Beim Kauf einer Tønsauna wird standardmäßig eine Anzahlung von 50% innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum geleistet, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Restbetrag ist 2 Arbeitstage vor der Lieferung zu zahlen.

    Die Zahlung erfolgt ausdrücklich ohne Skonto oder Aufrechnung durch Überweisung des fälligen Betrags auf das Konto NL73 RABO 0346 9022 66 im Namen von Welvaere B.V. in Nijkerk. Nach Ablauf der 7 (sieben) Tage oder einer weiteren ausdrücklich schriftlich vereinbarten Zahlungsfrist nach dem Rechnungsdatum befindet sich die Gegenpartei in Verzug; die Gegenpartei schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugs Zinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen auf den geschuldeten Betrag.
  1. Im Fall von Liquidation, Bankrott oder Aufschub der Bezahlung von der Gegenpartei oder wenn die Anwendung der Schuldentilgung hinsichtlich der Gegenpartei ausgesprochen werden soll, sind die Verpflichtungen der Gegenpartei unmittelbar beanspruchbar.
  2. Durch die Gegenpartei geleistete Bezahlungen dienen stets an erster Stelle zur Tilgung von allen schuldigen Zinsen und Kosten, an zweiter Stelle von beanspruchbaren Rechnungen, die am längsten offen stehen, sogar wenn die Partei angibt, dass sich die Bezahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
  3. Welvaere GmbH kann sich innerhalb eines rechtlichen Rahmens informieren, ob die Gegenpartei seine Bezahlungsverpflichtungen erfüllen kann, über Gegebenheiten und Faktoren, die für einen vertretbaren Anfang des Vertrages von Belang sind. Falls Welvaere GmbH auf Grund von dieser Untersuchung gute Gründe hat, den Vertrag anzugehen, ist es berechtigt, begründet eine Bestellung oder einen Antrag zu verweigern oder eine Ausführung mit besonderen Bedingungen zu verbinden.
  4. Bevor Welvaere GmbH mit der Lieferung beginnt oder fortfährt, ist die Gegenpartei auf ausdrückliche Aufforderung von Welvaere GmbH verpflichtet, einen von Welvaere GmbH festgelegten Betrag als Anzahlung und/oder Vorauszahlung zu leisten oder eine angemessene Sicherheit für die Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtung zu stellen. Die Weigerung der Gegenpartei, die geforderte Sicherheit zu stellen oder eine Vorauszahlung zu leisten, wird als zurechenbares Versäumnis der Gegenpartei betrachtet.
  5. Alle Beschwerden, die Rechnungen von Welvaere GmbH betreffen, müssen ausdrücklich schriftlich, innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden nach Versanddatum, Welvaere GmbH mitgeteilt werden. Nach dem Verstreichen des oben genannten Zeitraums wird die Gegenpartei erachtet, dem ausgeführten Auftrag und/oder der Rechnung zuzustimmen. Falls die Bezahlung durch die Gegenpartei eingegangen ist, darf und kann Welvaere GmbH davon ausgehen, dass die Gegenpartei dem Inhalt der Rechnung zustimmt.
  6. Die Gegenpartei ist ab dem Moment des in Verzug Kommens zu dem Tag vollständiger Bezahlung über den beanspruchbaren Betrag den gesetzlichen Zins schuldig, sowie die durch Welvaere GmbH gemachte, beziehungsweise schuldige, außergerichtliche Kosten. Die außergerichtlichen Kosten sollen mit Übereinstimmung mit dem Inkassotarif berechnet werden, wie durch den Nederlandse Orde van Advocaten in Inkassoangelegenheiten empfohlen wird. Falls Welvaere GmbH höhere Kosten erstellt hat, welche gerechterweise notwendig waren, werden auch diese der Gegenpartei in Rechnung gestellt, ebenso wie eventuell entstandene Gerichts- und Vollstreckungskosten.
  7. Welvaere GmbH hat das Zurückbehaltungsrecht auf alle sich unter diesen befindlichen Daten, einfache und andere Güter der Gegenpartei, bis zu dem Moment, in dem die Gegenpartei das an Welvaere GmbH Schuldige bezahlt hat.

 

Artikel 9 Änderungen der zu liefernden Waren und/oder Umstände

Welvaere GmbH ist befugt, Waren zu liefern, die von den Vereinbarungen abweichen, falls es Änderungen der zu liefernden Waren betrifft, die Verpackung oder zugehörige Dokumente, die erforderlich sind, um passende gesetzliche Vorschriften zu erfüllen oder falls es geringe Änderungen von der Ware betrifft, die eine Verbesserung bedeuten. 

Sollten die Umstände, von denen die Gegenpartei und Welvaere GmbH ab dem Moment des Zustandekommens des Vertrages ausgegangen sind, sich derartig ändern, dass dadurch die Einhaltung des Vertrages oder ein Teil davon nicht angemessen von einer der Parteien möglich ist, dann muss eine Überlegung über zwischenzeitliche Änderungen des Vertrages stattfinden.

  1. Falls die geänderten Umstände durch das Zutun der Gegenpartei entstanden sind, eventuell daraus hervorgehende zusätzliche Arbeit, werden sie der Gegenpartei in Rechnung gestellt.
  2. Ohne damit in Verzug zu kommen, kann Welvaere GmbH einen Versuch zur Änderung des Vertrages und/oder Auftrages verweigern, falls es in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht die Folge sein kann, dass beispielsweise in diesem Rahmen Arbeiten und/oder zu liefernde Waren und/oder Dienste verrichtet werden.
  3. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Adressänderungen unverzüglich schriftlich Welvaere GmbH zu melden. Güter, die von Welvaere GmbH an die zuletzt bekannte Adresse der Gegenpartei ausgeliefert wurden, werden als empfangen erachtet.

 

Artikel 10 Stornierung, Rückgabe und Widerrufsrecht

  1. Bei Online angenommenen Angeboten haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihres Online abgegebenen Angebotes durch die versandte Bestätigungsmail zustande. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns , der Fa. mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  2. Aufträge und/oder Verträge hinsichtlich personalisierter Waren und/oder Maßarbeit können nicht storniert werden, nachdem Welvaere GmbH einen Anfang gemacht hat respektive mit der Ausführung des Auftrags und/oder Vertrags angefangen hat. Die Gegenpartei ist in diesem Fall zur Abnahme und zum Nachkommen von allen sich aus dem Vertrag zwischen den Parteien ergebenden Verpflichtungen verpflichtet, es sei denn, Welvaere GmbH teilt ausdrücklich schriftlich etwas anderes mit.
  3. Wenn die Gegenpartei einen mit Welvaere GmbH geschlossenen Vertrag storniert und die Stornierung innerhalb von 2 (zwei) Wochen vor dem im Vertrag angegebenen Lieferdatum erledigt, dann ist die Gegenpartei, anstelle der Bestimmung im vorigen Absatz, den vollen Herstellungsbetrag schuldig, Welvaere GmbH hat unvermindertes Recht auf Entschädigung durch die Gegenpartei von direktem und/oder indirektem Schaden, der die Folge der Stornierung ist.
  4. Rücksendungen werden nur mit vorheriger ausdrücklich schriftlicher Zustimmung von Welvaere GmbH akzeptiert, wobei in jedem Fall das Folgende nicht zur Debatte steht:
  5. Durch das Zutun der Gegenpartei beschädigte und/oder gebrauchte Waren;
  6. Waren, die aus hygienischen Gründen nicht zurückgenommen werden können, wie zumindest Öfen und Wannen, es sei denn, Welvaere GmbH bestimmt anders;
  7. Waren, die anders verpackt sind als in der unbeschädigten und durch die Gegenpartei ungekennzeichneten originalen Verpackung;
  8. Waren, die anders als mit zügiger Eile zurückgesendet sind, jedoch in jedem Fall binnen 8 (acht) Tagen nach Lieferung;
  9. Waren, die gegen spezielle Bedingungen und/oder Preise, wie in jedem Fall Ausverkauf und/oder Angebotsbedingungen, geliefert wurden;
  10. Personalisierte Waren und/oder Maßarbeit gemäß Betrieb oder Person, die gemäß Spezifikationen respektive Nachfragen zustandegekommen ist, Maßen oder Bedingungen der Gegenpartei;
  11. Waren, die wegen ihrer Art nicht zurückgesendet werden können. Die Gegenpartei gibt bei Antrag auf Rücksendung ausdrücklich an, dass sie weiß, dass keines der oben Genannten der Fall ist im betreffenden Fall. Die Waren, die unter Absatz 4 a bis g genannt werden, können ausdrücklich nicht retourniert werden, es sei denn, Welvaere GmbH bestimmt ausdrücklich schriftlich anders, ohne dass hier eine Verpflichtung besteht respektive dem Recht zu entnehmen ist. Der Zustand der retournierten Waren bei Ankunft an der durch Welvaere GmbH angegebenen Adresse ist ausschlaggebend für die Annahme der Rücksendung durch Welvaere GmbH Gleichzeitig bestimmt Welvaere GmbH, ob die Rücksendung zur Gutschrift oder zum Umtausch von den Waren gegen ähnliche Waren führt.
  12. Eventuelle Versandkosten von Rücksendungen werden der Gegenpartei in Rechnung gestellt und geschehen auf Risiko der Gegenpartei, auch im Fall der Bestimmungen von Absatz 6 dieses Artikels.
  13. In Abweichung von den Bestimmungen von Artikel 11.3 dieser Bedingungen hat die Gegenpartei in Form eines Verbrauchers nach dem Abschluss eines Vertrages in einem Abstand von einem Zeitraum von 14 (vierzehn) Tagen nach Empfang der Waren die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen zum Widerruf überzugehen. Im Fall von Lieferung von Diensten gilt der Zeitraum ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Von diesen Bedingungen sind auch hier ausdrücklich zutreffend. Wenn die Gegenpartei von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, ist sie verpflichtet, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Empfang der Waren Welvaere GmbH Bescheid zu sagen. Die Gegenpartei muss dies mittels eines Musterformulars tun. Nachdem die Gegenpartei kenntlich gemacht hat, dass sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen will, muss sie innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen die Ware zurückschicken. Die Beweislast für die Versendung liegt bei der Gegenpartei. Welvaere GmbH bietet auf seiner Website ein Musterformular für den Widerruf von über seinen Onlineshop geschlossenen Verträgen an.
  14. Falls die Gegenpartei in Form eines Verbrauchers, der Gebrauch von seinem Widerrufsrecht machen möchte, einen Betrag bezahlt hat, so muss Welvaere GmbH den Betrag so schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Widerruf, zurückzahlen. Hierbei ist es Bedingung, dass die Ware bereits von Welvaere GmbH wieder empfangen wurde und/oder der schlüssige Beweis einer vollständigen Rücksendung vorgewiesen werden kann.

 

Artikel 11 Kündigung des Vertrags

  1. Alle Forderungen von Welvaere GmbH an die Gegenpartei sind unmittelbar beanspruchbar, falls:
  2. Nach dem Abschluss des Vertrages mit Welvaere GmbH zur Kenntnis genommene Umstände einen guten Grund darstellen, dass befürchtet werden muss, dass die Gegenpartei nie seinen Verpflichtungen nachkommen wird;
  3. Die Gegenpartei versucht hat, Welvaere GmbH unzureichende Sicherheit für das Nachkommen zu bieten und diese Sicherheit binnen des angegebenen Zeitraum ausbleibt;
  4. Durch die Verzögerung dieses Zeitraums von der Gegenpartei nicht länger gewährt werden kann, dass die betreffende Partei dem Vertrag mit den ursprünglich vereinbarten Bedingungen nachkommen wird;
  5. Die Gegenpartei die Bezahlungsbedingungen nicht befolgt und/oder sonst deren Verpflichtungen nicht nachkommt.
  6. In den genannten Fällen ist Welvaere GmbH befugt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen, eigentlich den Vertrag zu beenden, unter anderem hat Welvaere GmbH unvermindertes Recht, Schadensersatz zu fordern.
  7. Falls sich Umstände hinsichtlich Personen und/oder Material ergeben, wovon Welvaere GmbH sich bei der Ausführung des Vertrags bedient oder sich zu bedienen pflegt, welche von der Art sind, dass die Ausführung des Vertrags unmöglich ist, eigentlich dermaßen mühselig und/oder unverhältnismäßig teuer wird, dass das Nachkommen von der Verpflichtung zum Vertrag nicht mehr in vernünftiger Weise gewährleistet werden kann, ist Welvaere GmbH befugt, die Übereinkunft aufzulösen.
  8. Im Fall von Liquidation, von (Anfrage auf) Aufschub, von Zahlung oder Bankrott, von Beschlagnahmung – falls und insofern die Beschlagnahmung nicht innerhalb von 3 (drei) Monaten erhoben wird – zu Lasten der Gegenpartei, steht es Welvaere GmbH frei, die Übereinkunft unverzüglich und mit direktem Eingang zu beenden, ohne Verpflichtung seinerseits zur Bezahlung von einigem Schadensersatz oder Entschädigung. Richterliches Eingreifen respektive Bekanntmachung ist hierfür nicht erforderlich. Die Forderungen von Welvaere GmbH an die Gegenpartei sind in diesem Fall unmittelbar beanspruchbar.
  9. Artikel 12 Eigentumsvorbehalt
  10. Die durch Welvaere GmbH gelieferten Waren bleiben das Eigentum von Welvaere GmbH bis die Gegenpartei allen nachfolgenden Verpflichtungen aus allen mit Welvaere GmbH geschlossenen Verträgen nachgekommen ist:
  11. Die Gegenleistung(en) mit Bezug zu gelieferter/gelieferten oder zu liefernder/liefernden Ware/Waren selbst;
  12. Eventuelle Forderungen wegen Nichtnachkommen durch die Gegenpartei dieses/r Vertrags/Verträge.
  13. Die güterrechtlichen Folgen einer für den Export bestimmten Ware wird durch das Recht des Ziellandes der betreffenden Ware bestimmt, falls der Eigentumsvorbehalt auf Grund von dem Recht des Ziellandes nicht seinen Betrieb verliert, bis der vollständige Preis bezahlt ist, es sei denn, Welvaere GmbH bezahlt anders.
  14. Durch Welvaere GmbH ausgelieferte Waren, die aufgrund von Absatz 1 unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nur in dem Rahmen einer normalen Betriebsausübung weiterverkauft werden. Übrigens ist die Gegenpartei nicht befugt, die Waren zu verpfänden oder hier ausschließlich anderes Recht zu etablieren.
  15. Von der Gegenpartei gemietete Waren bleiben jederzeit Eigentum von Welvaere GmbH
  16. Auf ausgelieferte Waren, die durch Bezahlung in das Eigentum der Gegenpartei übergegangen sind und sich noch in den Händen der Gegenpartei befinden, behält sich Welvaere GmbH hierbei die Pfandrechte als zusätzliche Sicherheit für Forderungen vor, anders als in Absatz 1 dieses Artikels genannt, die Welvaere GmbH aus dem Grund dann auch gegen die Gegenpartei haben muss. Die in diesem Absatz angenommene Befugnis gilt ebenfalls hinsichtlich durch Welvaere GmbH gelieferter Waren, die durch die Gegenpartei bearbeitet oder verarbeitet wurden, wodurch Welvaere GmbH seinen Eigentumsvorbehalt verloren hat.
  17. Falls die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt oder begründete Angst besteht, dass sie das tut, ist Welvaere GmbH berechtigt, ausgelieferte Waren, auf die der in Absatz 1 genannte Eigentumsvorbehalt zutrifft, bei der Gegenpartei oder Dritten abzuholen, die die Ware für die Gegenpartei aufbewahren. Die Gegenpartei ist verpflichtet, hierzu jede Mitarbeit zu beschaffen auf Strafe von einer Buße von 10% von der Schuld pro Tag.
  18. Falls ausschließlich Dritte das Recht auf unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren etablieren wollen oder es geltend machen, ist die Gegenpartei verpflichtet, Welvaere GmbH, so schnell wie vernünftigerweise erwartet werden darf, zu benachrichtigen.
  19. Die Gegenpartei verpflichtet sich auf erste Bitte von Welvaere GmbH:
  20. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu versichern und versichert zu lassen gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden und gegen Diebstahl und die Police von dieser Versicherung zur Ansicht zu geben;
  21. Alle Ansprüche der Gegenpartei auf Versicherer hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren betreffend sind an Welvaere GmbH auf die Weise zu verpfänden;
  22. Alle Ansprüche der Gegenpartei auf Versicherer hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren betreffend sind an Welvaere GmbH auf die Weise zu verpfänden;
  23. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind als das Eigentum von Welvaere GmbH zu kennzeichnen;
  24. Auf andere Weisen ist Mitarbeit in allen vertretbaren Maßnahmen zu gewähren, die Welvaere GmbH zum Schutz von dem Eigentumsrecht hinsichtlich der Waren treffen will und welche die Gegenpartei nicht unangebracht am normalen Betriebsablauf hindert.

Artikel 13 Mängel und das Recht auf Öffentlichkeit

  1. Die Gegenpartei muss die gekauften Waren bei Anlieferung – oder so bald wie möglich – untersuchen (lassen). Hierbei muss die Gegenpartei überprüfen, ob die Ware dem Vertrag entsprechend geliefert wurde:
  2. Ob die richtigen Waren geliefert wurden;
  3. Ob die angelieferten Waren dem Vertrag in der Menge (beispielsweise der Anzahl und Menge) entsprechen;
  4. Ob die angelieferte Ware die vereinbarten Qualitätsansprüche erfüllt oder – falls diese fehlen – die gestellten Ansprüche für normalen Gebrauch und/oder kommerzielle Zwecke erfüllt;
  5. Ob die Waren beschädigt sind.
  6. Werden sichtbare Mängel oder Defizite festgestellt, dann muss die Gegenpartei diese binnen 48 (achtundvierzig) Stunden nach Anlieferung, ausdrücklich schriftlich, bitte per E-Mailbericht, Welvaere GmbH melden. Die Beweislast von rechtzeitiger Meldung liegt vollständig bei der Gegenpartei. Falls Waren wie Saunen, Hot Tubs, Jacuzzis, Whirlpools und dergleichen betroffen sind, ist Welvaere GmbH berechtigt, zum Zeitpunkt der Anlieferung um die Kontrolle auf sichtbare Mängel und um ein Abkommen zu bitten.
  7. Nicht sichtbare Mängel muss die Gegenpartei binnen 5 (fünf) Werktagen nach Entdeckung, beziehungsweise dem Moment, wenn der Mangel/die Mängel gerechterweise entdeckt werden konnte/werden konnten, aber in jedem Fall binnen 10 (zehn) Werktagen nach Lieferung, ausdrücklich schriftlich Welvaere GmbH melden.
  8. Falls ein Mangel später als innerhalb der in diesem Artikel genannten Zeit gemeldet wird, hat die Gegenpartei kein Recht mehr auf Reparatur, Ersatz oder Schadensersatz, es sei denn, aus der Art der Sache oder der übrigen Umstände von dem Fall ergibt sich ein längerer Zeitraum
  9. Änderungen von technischen Erkenntnissen in der Industrie und/oder von Staatsvorschriften gehen zu Lasten der Gegenpartei. Geringe und/oder technische nicht zu vermeidende Abweichungen in Qualtität, Abmessungen, Farbe, Maßen etc. stellen keinen Grund für Reklamationen dar. Dasselbe gilt für Farbunterschiede als Folge von Lichteinfall, Wettereinflüssen und/oder angemessene Äußerlichkeit von Handwerk.
  10. Wenn nicht ausdrücklich schriftlich durch Welvaere GmbH anders angegeben, ist bei Maßarbeit die Sprache von Handarbeit und alle Logos und/oder angebrachten Bilder bzw. Zeichen sind durch Handarbeit angebracht.
  11. Bei der Bearbeitung von Gütern auf Bitte der Gegenpartei, in jedem Fall Bedrucken und/oder Handarbeit, muss gerechterweise ein eigenes Risiko in Acht genommen werden. Die Gegenpartei akzeptiert oben genanntes Risiko ausdrücklich durch das Beauftragen von Welvaere GmbH
  12. Falls Welvaere GmbH Beschwerden erkennt, hat Welvaere GmbH mit Ausschluss des Rechts auf Schadensersatz der Gegenpartei das Recht, die Waren zurückzunehmen und von der (weiteren) Lieferung gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzusehen, wenn die Gegenpartei die Waren gegen einen angepassten Rabatt auf den Kaufpreis behält, wenn sie so schnell wie möglich kostenlos zurückliefern lässt und/oder kostenlose Reparatur angeboten bekommt. Im Fall von Rücklieferung von einem Ort außerhalb Deutschlands muss die Gegenpartei die Mehrkosten der Rücklieferung bezahlen.
  13. Auch falls die Gegenpartei rechtzeitig reklamiert, bleibt die Verpflichtung zu bezahlen und die Abnahme der zu liefernden Waren wie ausgemacht bestehen. Waren können nur nach vorangegangener ausdrücklich schriftlicher Zustimmung der Welvaere GmbH zurückgegeben werden. Artikel 11.4 und Artikel 11.5 von diesen Bedingungen sind zugleich bei Rücksendungen anzupassen.
  14. Reparaturen an Waren im Eigentum von der Welvaere GmbH dürfen allein durch die Welvaere GmbH oder durch schriftlich festgelegte Dritte ausgeführt werden. Bei Notwendigkeit von Reparaturen muss die Ware zum Standort von Welvaere GmbH zurückgebracht werden. Oben erwähnte Vertretung hat keinen Einfluss auf die Länge der abgesprochenen Mietzeit und dem damit verbundenen Mietpreis. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag haben mit Einstieg der Vertretung durch Welvaere GmbH (ebenfalls) Bezug auf das Ersatzexemplar.
  15. Falls die Notwendigkeit zur Reparatur einer von Welvaere GmbH gekauften/gelieferten Ware besteht erlischt die Garantie, nachdem ein Dritter Reparaturen für die Gegenpartei vorgenommen hat. Bei Notwendigkeit von Reparaturen muss die Ware zurück zum Standort von Welvaere GmbH gebracht werden- falls dies nicht möglich ist muss ein Reparaturtermin vor Ort geplant werden. Bei ausschließlich von der Gegenpartei nachweislichen Eile der Reparatur ist Welvaere GmbH berechtigt, einen Reparaturtermin mit einem externen Unternehmen zu planen, falls es die Dringlichkeit der Lage erfordert.
  16. Mängelbeseitigung seitens Welvaere kann nur dann stattfinden, sofern das Produkt uneingeschränkt zugänglich ist. Uneingeschränkter Zugang ist dann gewährleistet, wenn die Holzverkleidung von allen Seiten erreichbar ist und das Produkt vollständig entleert wurde. Die Erreichbarkeit der Holzverkleidung ist gegeben, wenn der Servicetechniker mind. 50cm Spielraum hat um an der Holzverkleidung zu Arbeiten.

Artikel 14 Garantie

  1. Die durch die Welvaere GmbH zu liefernden Waren erfüllen die üblichen Forderungen und Richtlinien, die daran ab dem Moment der Lieferung gerechterweise gestellt werden können und wofür sie bei normalem Gebrauch in Deutschland bestimmt sind. Die in diesem Artikel genannte Garantie findet auf Waren Anwendung, die für den Gebrauch in den Deutschland bestimmt sind. Bei Gebrauch außerhalb von Deutschland muss die Gegenpartei selbst überprüfen, ob dort der Gebrauch davon geeignet ist oder die Bedingungen, die daran gestellt werden, erfüllt werden. Welvaere GmbH kann in diesem Fall andere Garantiebedingungen an die Ware stellen oder Tätigkeiten ausführen.
  1. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 3 (drei) Jahren nach Lieferung für Funktionalität der Produkte und deren Systeme. Für die optische Beschaffenheit der einzelnen Teile beschränkt sich die Garantie auf 6 Monate, da diese Maßgeblich von der lokalen Wasserqualität und der Wasserhygiene abhängt.Die Garantie deckt keine Schäden durch grobe Fahrlässigkeit ab. Dies inkludiert unter anderem Frostschäden, Beschädigung des Ofens durch nicht ausreichende Wasserzufuhr, optische Beeinträchtigung von Teilen durch mangelnde oder unzureichende Wasserhygiene, ist aber nicht darauf beschränkt.
  2. Die Gegenpartei ist verpflichtet den Ort für die Produktplatzierung ordentlich vorzubereiten und sich über die Statik des gewählten Ortes zu informieren. Ist der Ort nicht zur Aufstellung des Produktes geeignet oder nicht ordnungsgemäß vorbereitet erlischt jeglicher Garantieanspruch. 
  3. Jede Form von Garantie verfällt, falls ein Mangel in Folge von unvernünftigem oder ungeeignetem Gebrauch und/oder falsche Installation, Gebrauch nach Verfall des Haltbarkeitsdatums, ungeeignete Lagerung oder Instandhaltung durch die Gegenpartei entstanden ist und/oder wenn Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Welvaere GmbH die Gegenpartei oder Dritte Änderungen an der Ware vornehmen, andere Sachen daran befestigen, die daran nicht befestigt werden dürfen oder falls diese auf andere als die vorgeschriebene Weise ver- oder bearbeitet werden. Die Gegenpartei erhält auch keinen Anspruch auf Garantie, falls der Mangel die Folge von Umständen ist, auf die Welvaere GmbH keinen Einfluss ausüben kann, darunter fallen Witterungsverhältnisse (wie beispielsweise doch nicht ausschließlich extremer Regenfall oder Temperatur etc.)
  4. Spezifische Beispiele zum Ansehen des vorigen Absatzes sind in jedem Fall: Säubern von Öfen mit Chlor(produkten), Öfen installieren ohne ausreichende Zirkulationsmöglichkeiten, auf Eigeninitiative Löcher in die gelieferten Waren bohren und das Platzieren von einer unvollständigen Ware und/oder an eine Stelle wovon er/sie weiß und/oder wissen muss, dass diese dafür nicht geeignet ist. Das Ausführen von Handlungen wie in jedem Fall, doch nicht ausschließlich, oben erwähnte Handlungen, geschehen ganz auf eigene Kosten und Risiko der Gegenpartei.
  5. Falls die durch Welvaere GmbH gewährte Garantie eine Ware betrifft, die durch einen Dritten hergestellt wird, dann ist die Garantie beschränkt auf die davor durch den Hersteller der Ware gewährte Garantie, es sei denn, es ist anders erwähnt. Nach Ablauf des Garantiezeitraums werden alle Kosten für die Herstellung oder den Ersatz, inklusive Verwaltungs-, Versand- und Lieferkosten, der Gegenpartei in Rechnung gestellt.
    Welvaere GmbH ist nicht für die ultimative Eignung der Produkte oder die Anwendung der Gegenpartei sowie Beratung in Bezug auf die Nutzung oder Anwendung dieser Produkte verantwortlich. Der Kunde muss sich selbst über die bei ihm im Land, Bundesland und/oder Gemeinde geltenden Vorschriften informieren und eventuelle Genehmigungen eigenverantwortlich einholen.Die Garantie für den privaten Gebrauch beträgt 3 Jahre. Dies gilt ausschliesslich für den privaten Eigenbedarf. Für den gewerbsmäßigen Gebrauch beträgt die Garantie 3 Monate. Dies betrifft Wellnesscenter, Bed & Breakfast Unterkünfte, Hotels, Campingplätze und ähnliches.

Artikel 15 Preise

  1. Die von Welvaere GmbH angegebenen Preise verstehen sich inklusive Verpackungskosten, Zollgebühren, Verbrauchssteuern und Steuern, aber exklusive Mehrwertsteuern, insofern es nicht ausdrücklich anderweitig in einem schriftlichen Angebot angegeben ist.
  2. Falls die Parteien für das Ausführen von bestimmten Diensten und/oder Ansehen von bestimmten Sachen vorab einen festen Preis vereinbart haben, und das Gewähren von den Diensten zu Zusatztätigkeiten/Leistungen zwingt, die gerechterweise nicht geachtet werden können, unter einen festen Preis zu fallen, wird Welvaere GmbH die Gegenpartei vorangehend über finanzielle Konsequenzen hiervon informieren.

Artikel 16 Preiserhöhung

  1. Falls Welvaere GmbH mit der Gegenpartei einen Festpreis festlegt, ist Welvaere GmbH dennoch berechtigt, den Preis im Zusammenhang mit selbstkostenerhöhenden Elementen zu erhöhen, die sich ab dem Moment des Zustandekommens des Vertrages ergeben. Die Gegenpartei ist verpflichtet, den folgendermaßen erhöhten Preis anstelle des ursprünglich vereinbarten Preises zu bezahlen. Es sei denn, eine oben erwähnte Ausnahme aus dem Artikel und/oder eine Gesetzesanpassung tritt ein.
  2. Falls die Gegenpartei ein Verbraucher ist, ist Welvaere GmbH nach dem Zustandekommen des Vertrages für eine Dauer von 3 (drei) Monaten berechtigt, den Preis zu erhöhen. Die Gegenpartei ist berechtigt, den Vertrag in diesem Fall innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Kundgebung der Erhöhung durch Welvaere GmbH aufzulösen. Das oben Erwähnte muss ausdrücklich schriftlich passieren. Nach 3 (drei) Monaten nach dem Zustandekommen des Vertrages ist Welvaere GmbH zu einer vernünftigen Erhöhung des vereinbarten Preises berechtigt, falls sich hierfür ein Grund ergibt.
  3. Welvaere GmbH ist zu allen Zeiten berechtigt, eine gesetzliche Preiserhöhung, wie im Fall einer Erhöhung der Mehrwertsteuer, auch nach dem Zustandekommen des Vertrages zu berechnen.

Artikel 17 Haftung und Schadensersatz

  1. Welvaere GmbH ist nur so weit haftbar, wie es dieser Artikel ergibt. Die abgenommenen Beschränkungen von Haftbarkeit von Welvaere GmbH gelten nicht, es sei denn der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Schuld von Welvaere GmbH zurückzuführen.
  2. Welvaere GmbH ist nie haftbar gegenüber der Gegenpartei für Kosten, Schaden und Interessen, welche für Welvaere GmbH oder für Dritte als direkte oder indirekte Folge von Nachlässigkeiten von Personen im Dienst von Welvaere GmbH oder durch Welvaere GmbH eingeschaltete Dritte oder von Waren, die nicht unter Aufsicht von Welvaere GmbH oder von Welvaere GmbH gelieferte Waren entstehen.
  3. Welvaere GmbH ist nie für Folgeschäden haftbar, worunter in jedem Fall Betriebsschäden, Schäden durch Betriebsstagnation und/oder Gewinnverlust von der Gegenpartei, im Zusammenhang mit (nicht rechtzeitigen) Lieferungen durch Welvaere GmbH fallen.
  4. Welvaere GmbH ist nicht haftbar im Falle von höherer Gewalt.
  5. Welvaere GmbH ist nie haftbar für Schaden und/oder Folgen von Gebrauch, Platzierung und/oder Benutzen einer Ware von Welvaere GmbH auf einem Festivalgelände, zur Zeit der Vermietung an ein Festival, einer Feier und dergleichen. Das beinhaltet, dass Welvaere GmbH nicht nur von allem Schaden an Dritte frei ist, diese Gewährleistung gilt gleichzeitig auch für das Ansehen von Plätzen und anderen Sachen.
  6. Falls die Gegenpartei Welvaere GmbH Informationsträger, elektronische Dateien oder Software etc. verschafft, garantiert die Gegenpartei, dass diese Materialien frei von Viren und Defekten sind. Eventuelle durch den Gebrauch von diesen Materialien verursachte Schäden werden durch die Gegenpartei vergütet.
  7. Welvaere GmbH haftet niemals für Schäden und/oder Folgen, die entstehen, wenn ein Gegenstand von Welvaere GmbH auf einem Festival- oder Partygelände oder zum Zeitpunkt der Anmietung zum Zweck eines Festivals, einer Party oder Ähnlichem benutzt, aufgestellt und/oder zur Verfügung gestellt wird. Es versteht sich von selbst, dass Welvaere GmbH nicht nur für alle Schäden an Dritten entschädigt wird, sondern diese Entschädigung auch für Gelände und andere Gegenstände gilt.
  8. Wenn die Gegenpartei Welvaere GmbH Informationsträger, elektronische Dateien oder Software usw. zur Verfügung stellt, garantiert die Gegenpartei, dass diese Materialien frei von Viren und Mängeln sind. Schäden, die durch die Nutzung dieser Materialien entstehen, werden von der Gegenpartei ersetzt.

Artikel 18 Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt versteht man, nach Verständnis von Gesetz und Rechtswissenschaft , vorhersehbare oder unvorhersehbare Umstände, die die Erfüllung des Vertrages verhindern, und die nicht Welvaere GmbH zuzurechnen sind. Hierunter werden (falls und insofern diese Umstände die Erfüllung unmöglich machen oder unbegründet erschweren) auch verstanden: Streiks in anderen Betrieben als Welvaere GmbH, Streiks oder politische Streiks im Betrieb von Welvaere GmbH; ein allgemeiner Mangel an benötigten Grundstoffen und anderen für das Zustande Bringen der vereinbarten Leistung benötigten Sachen oder Dienste; nicht vorhersehbare Stagnation bei Zulieferern oder anderen Dritten, von denen Welvaere GmbH abhängig ist; allgemeine Transportprobleme; Maßnahmen von Staat Instanzen; Krankheit; Brand; Erdbeben; Diebstahl; Betriebs- oder Energie Störungen; höhere Gewalt bei einem eingeschalteten Dritten und technischen Störungen.
  2. Welvaere GmbH hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, falls der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Welvaere GmbH seiner Verpflichtung hätte nachkommen müssen.
  3. Während der Zeit von höherer Gewalt hat Welvaere GmbH das Recht, die Lieferungs- und andere Verpflichtungen von Welvaere GmbH bis zu dem Moment auszusetzen, in dem sich die Umstände höherer Gewalt nicht mehr vortun, dann den Vertrag aufzulösen, außer es besteht in dem Fall eine Verpflichtung zu Schadensersatz.
  4. Falls Welvaere GmbH beim Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise seine Verpflichtungen erfüllt hat, oder nur teilweise seine Verpflichtungen erfüllen kann, ist Welvaere GmbH berechtigt, bereits gelieferte bzw. das lieferbare Teil einzeln zu berechnen und die Gegenpartei ist verpflichtet, die Rechnung als Betroffene dieses einzelnen Vertrages zu bezahlen. Das gilt aber nicht, wenn bereits gelieferte bzw. lieferbare Teile keinen eigenen Wert haben.
  5. Höhere Gewalt, wie oben erwähnt, bei Lieferanten von Welvaere GmbH., gilt als höhere Gewalt bei Welvaere GmbH

Artikel 19 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

  1. Sowohl Welvaere GmbH als auch die Gegenpartei stehen dafür, dass alle Informationen, die von der Gegenpartei erworben werden, vertraulich behandelt und geheim gehalten werden.
  2. Die Gegenpartei veröffentlich den Inhalt von Berichten, Beratungen, E-Mails und/oder anderen mündlichen Äußerungen von Welvaere GmbH, die nicht mit der Absicht, Dritte von den darin niedergelegten Informationen in Kenntnis zu setzen, nicht, es sei denn, Welvaere GmbH hat dafür ausdrücklich schriftlich seine Zustimmung gegeben.
  3. Den Parteien werden die Verpflichtungen auf Grund dieses Artikels durch eingeschaltete Dritte auferlegt. Die Verpflichtungen auf Grundlage dieses Artikels bleiben auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

Artikel 20 Geistiges und gewerbliches Eigentum

  1. Alle Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum, darunter auf jeden Fall, jedoch nicht ausschließlich, Urheberrechte, Patente, Markenrechte und damit verbundene Rechte an Handelsnamen, verstehen sich in Bezug auf durch Welvaere GmbH verschaffte, verkaufte und/oder gelieferte Artikel und/oder Entwürfe, beruhen bei Welvaere GmbH auf Lizenzgebern. Welvaere GmbH ist zu allen Zeiten der Rechteinhaber von allem industriellen und/oder geistigen Eigentum, auch falls diese Rechte im Rahmen des Vertrages entstanden sind. Falls zuvor nicht ausdrücklich und eindeutig durch Welvaere GmbH oder durch Gesetz zulässig, dürfen nicht durch Welvaere GmbH verschaffte, verkaufte und/oder gelieferte Artikel und Entwürfe auf irgendeine Weise öffentlich gemacht oder vervielfältigt werden.
  2. Der Gegenpartei wird nicht zugestanden, eine ungefähre Bezeichnung der Urheberrechte, Marken, Handelsnamen und/oder anderen Rechten an intellektuellem Eigentum aus dem Material von Welvaere GmbH zu entfernen und/oder zu ändern.
  3. Die Nachahmung von durch Welvaere GmbH verschaffte, verkaufte und/oder gelieferte Artikel und Entwürfe ist verboten, genauso wie das zur Verfügung Stellen an Dritte, da gerechterweise vermutet werden kann, dass diese den betreffenden Artikel und/oder Entwurf nachahmen werden.
  4. Bei einem Verstoß gegen diese Verbote aus dem oben genannten Absatz dieses Artikels wird der Gegenpartei eine (nicht für Mäßigung anfechtbare) Buße in Höhe von 15% von dem Kaufpreis mit einem Minimum von 500,00€ pro Fall oder pro hergestelltem Artikel auferlegt.
  5. Im Falle der Nichteinhaltung von den im vorigen Absatz festgelegten Verpflichtungen hat die Gegenpartei, beziehungsweise der Rechtsnachfolger der Gegenpartei, gegen Welvaere GmbH eine direkt beanspruchbare und nicht für Mäßigung anfechtbare Buße von 5.000,00€ pro Fall zu bezahlen.

Artikel 21 Streitbeilegung und anwendbares Recht

  1. Das Amtsgericht Stuttgart ist bei Ausschluss befugt, von allen Streitfällen, die zwischen Welvaere GmbH und der Gegenpartei entstehen, worin nicht mit gegenseitiger Überlegung eine Lösung erreicht werden kann, Kenntnis zu nehmen. Welvaere GmbH bleibt aber befugt, die Gegenpartei vor das Gericht im Wohnort der Gegenpartei zu laden.
  2. Auf jeden Vertrag zwischen Welvaere GmbH und der Gegenpartei, sowie daraus mögliche resultierende Streitfälle, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, auch falls ein Vertrag ganz oder teilweise im Ausland ausgeführt wird oder bei Rechtsbezug eine beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des CISG ist ausgeschlossen.

Artikel 22 Schlussbestimmungen

  1. Welvaere GmbH ist jederzeit berechtigt, Änderungen an diesen Bedingungen vorzunehmen. Diese Änderungen treten an dem angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttreten in Kraft.
  2. Welvaere GmbH kommuniziert der Gegenpartei die geänderten Bedingungen auf Ihrer Homepage tagesaktuell. Falls kein Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt wird, treten Änderungen gegenüber der Gegenpartei in Kraft, sobald ihr die Änderung mitgeteilt wurde. Jedoch, falls die Gegenpartei einen Privatverbraucher betrifft, hat er/sie bei einer tief greifenden Änderung das Recht zur Auflösung des Vertrags.
  3. Der deutsche Text dieser Bedingungen ist bindend und immer entscheidend für die Auslegung dessen.
  4. Alle Klagen gegen Welvaere GmbH, Schadensersatzansprüche dabei inbegriffen, verjähren und/oder verfallen nach einer Frist von 1 (einem) Jahr, nachdem die betreffende Forderung und/oder der Anspruch entstanden ist.
  5. Anwendbar ist immer die letzte zur Einsicht vorgelegte Version bzw. die Version, die während des Zustandekommens von Rechtsbeziehungen mit Welvaere GmbH gegolten hat.